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Am 1. August 2019 traten die neue Ausbildungsordnung für das Gebäudereinigerhandwerk sowie der Rahmenlehrplan für den schulischen Teil in Kraft und lösten somit die Verordnung von 1999 ab.

Im Auftrag der Bundesregierung hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die Berufsausbildung für Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen modernisiert.

Technische, wirtschaftliche und organisatorische Änderungen und Entwicklungen im Gebäudereinigerhandwerk greift die Neuordnung des dreijährigen Ausbildungsberufes auf. Aufmaße zur Berechnung von Flächen und Kosten werden mittlerweile mit digitalisierten Arbeitsmitteln erstellt. Die Nachhaltigkeit ist ein weiterer Grund für die Modernisierung: Zur Verringerung von Umweltbelastungen müssen sich Gebäudereiniger und Gebäudereinigerinnen mit alternativen Reinigungsverfahren auskennen. Die Aufbereitung und Pflege von durch Verschmutzungen beschädigten Oberflächen gehört auch dazu.

885 Jugendliche schlossen im Jahr 2018 einen Ausbildungsvertrag für den Beruf Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin ab. Eine Weiterqualifizierung zum Gebäudereinigermeister/ Gebäudereinigermeisterin ist im Anschluss an die Ausbildung möglich.

Weitere Informationen zu dem Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/ Gebäudereinigerin finden Sie hier.