©Bild erstellt mir Künstlicher Intelligenz

12. Juni 2025 | 10:00 – 11:30 Uhr | Online.

Künstliche Intelligenz ist längst Teil der handwerklichen Bildung – etwa beim Erstellen von Texten, Schulungsunterlagen oder Lernvisualisierungen. Doch was ist erlaubt?

Seit dem 2. Februar 2025 gelten mit dem EU-AI-Act neue Anforderungen: Bildungszentren müssen sicherstellen, dass KI rechtssicher und kompetent genutzt wird. Verstöße können teuer werden.

Rechtsanwältin Heike Mareck wird Ihnen in diesem Seminar die neuen Anforderungen des EU-AI-Acts erläutern und aufzeigen, wie Künstliche Intelligenz rechtssicher und praxisgerecht in der handwerklichen Bildungsarbeit eingesetzt werden kann. Weitere Details finden Sie im beigefügten Flyer.

Jetzt anmelden und dabei sein!

Bei Interesse ist Ihre Anmeldung über diesen Link möglich.

Die Veranstaltung ist für die Mitglieder der Servicestelle des Handwerks in Hessen kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlen eine Gebühr von 138 € pro Person.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Anlagen

2025-06-12_Programm_EU KI Verordnung (638 kB)