Ab dem 01.12.2017 dürfen Gebäudeenergieberater/innen (HWK), die in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder einen solchen führen, die BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung durchführen, gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne erstellen und anschließende Sanierungsmaßnahmen umsetzen. Die entsprechende „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist am 7. November 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.