Edelsteine ziehen seit Jahrtausenden Menschen in ihren Bann. Bearbeitet und zu voller Schönheit oder Nutzen gebracht werden sie von Edelsteinschleiferinnen und -schleifern.
Am 1. August 2018 tritt die neue Ausbildungsordnung zum Edelsteinschleifer/zur Edelsteinschleiferin in Kraft, die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis erarbeitet hat.

Die neue Ausbildungsordnung löst die drei bisherigen Ausbildungsberufe Edelsteingraveur/-in, Edelsteinschleifer/-in und Diamantschleifer/-in ab und fasst sie zusammen, da deren Grundausbildung viele Gemeinsamkeiten aufwies und die Ausbildungsberufe auch gemeinsam unterrichtet wurden.

Die neue Verordnung bietet stattdessen künftig die vier Fachrichtungen:

  • Industriediamantschleifen
  • Schmuckdiamantschleifen
  • Edelsteinschleifen und
  • Edelsteingravieren

 

Die dreijährige Ausbildung endet mit einer Abschluss- und Gesellenprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
Nach der Ausbildung ist es nicht vorbei, denn mit der Fachrichtung „Edelsteingravieren“ kann eine Weiterqualifizierung zum/zur Edelsteingravurmeister/-in angeschlossen werden

Die neue Ausbildungsordnung finden Sie hier.