„Förderprogramm für Verbundausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen während der Corona-Pandemie“
Die hessische Landesregierung möchte mit dem neuen Förderprogramm kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, Ausbildungsstellen zu schaffen, damit junge Menschen, die sich bis Ende September ergebnislos um eine Ausbildung bemüht haben, doch noch Ausbildungschancen erhalten. Denn noch ist es auch für das Ausbildungsjahr 2020/2021 nicht zu spät für einen Ausbildungsstart!
Durch das im Oktober gestartete Förderprogramm werden Ausbildungsbetriebe mit unter 250 Beschäftigten im ersten Ausbildungsjahr wirtschaftlich von den Ausbildungskosten entlastet und von der alleinigen Verantwortung für die Durchführung der Ausbildungspraxis im eigenen Unternehmen befreit. Ausbildungsabschnitte, die im eigenen Betrieb schwer zu realisieren sind, können somit einem Verbundpartner übertragen werden. Damit sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die kleinen und mittleren Unternehmen über die kritische Schwelle des ersten Ausbildungsjahres hinweghelfen.
Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse:
- – mit Auszubildenden, die bis zum 01.10.2020 / 01.10.2021 keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten,
- – in kleinen und mittleren Unternehmen mit unter 250 Beschäftigten,
- – die in Kooperation mit Partnern in den Ausbildungsjahren 2020 oder 2021 als Verbundausbildungen begonnen werden.
Die Ausbildung mit Partnern wird entsprechend gefördert durch:
- – eine 100-prozentigen Erstattung der Ausbildungsvergütungen (ohne Sozialversicherungsanteile der Arbeitgeber) für das gesamte erste Ausbildungsjahr,
- – eine Förderung der Mehrausgaben von Verbundausbildungen durch einen Festbetrag von 68 Euro pro externem Ausbildungstag und
- – eine Förderung für externe volle Ausbildungstage mit E-Learning mit 34 Euro.
Gefördert werden Ausbildungsverbünde aus mindestens zwei Partnern. Diese Partnerschaft besteht aus dem Stammausbildungsbetrieb (Unternehmen unter 250 Beschäftigten) und einem oder mehreren frei gewählten weiteren Partnern, z.B. einem Bildungsträger, einem anderen ausbildungsberechtigten Unternehmen oder sonstigen Ausbildungsdienstleister.
Zusammen wird ein vollwertiges erstes Ausbildungsjahr realisiert, dessen Planung von der zuständigen Handwerkskammer zu genehmigen ist. Ein Drittel der Ausbildungszeit im ersten Ausbildungsjahr muss extern bei Partnern umgesetzt werden.
Weitere Informationen sowie den Link zur elektronischen Antragstellung beim Regierungspräsidium Kassel hat das Hessische Wirtschaftsministerium auf der Seite zu dem Verbundprogramm bereitgestellt.